Fuhrbetrieb und Umzugsunternehmen Stefan Rath

Geranienweg 9, 14772 Brandenburg an der Havel, Deutschland

Kostenlose Umzüge verbessern Ihre WOhnqualität

Wohnumfeld verbessernde Maßnahme

Wir informieren Sie über die Möglichkeit zu kostenfreien Umzügen. Um Ihnen diese Leistung anbieten zu können, müssen Sie einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben. Viele Pflegekassen übernehmen lieber die Umzugskosten, als die Kosten für eine umfangreiche Umbaumaßnahme.

Wir können Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket anbieten, in dem alle Kosten für den kompletten Umzug bereits im Gesamtpreis enthalten sind. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die dezidierte Abrechnung mit der Pflegekasse. Ihnen obliegt lediglich die Antragstellung. Bei dieser Antragsstellung stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite und unterstützen Sie dabei.

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Kostenlos umziehen?

In vielen Fällen können wir Ihnen den Umzug in eine andere Wohnung kostenfrei anbieten. Hohes Alter ist keine Voraussetzung, die hierfür erfüllt werden muss, sondern dass Ihnen eine Pflegestufe anerkannt wurde. Die Maßnahme ist für Sie kostenfrei, wenn durch den Umzug eine Verbesserung des individuellen Wohnumfelds erlangt wird.

Zum Beispiel werden die Umzugskosten übernommen, wenn Sie in eine behindertengerechte Wohnung umziehen möchten. Ob junges oder hohes Alter: Ihnen stehen vielfältige Leistungen der Pflegekassen zu, die entweder Ihren Umzug bezuschussen oder sogar kostenfrei halten. Die Pflegekasse kann bis zu 4.000,00 EURO pro Person für eine Gesamtmaßnahme übernehmen, damit Sie eine Verbesserung des Wohnumfelds genießen.

Was muss ich dafür tun?

Es gibt verschiedene Voraussetzungen, damit die Pflegekassen sich an den Umzugskosten beteiligen oder dass der Umzug sogar kostenfrei wird. Zu beachten ist, dass die pflegebedürftige Person den Antrag stellen muss. Alternativ kann die Antragstellung auch durch den gesetzlich bestellten Betreuer erfolgen. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Umzug kostenfrei wird:

  • Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben.
  • Die Pflegekasse hat die neue Wohnung geprüft und für geeignet befunden.
  • Der Wohnungswechsel muss als Verbesserung des Wohnumfelds anerkannt werden.
  • Eine selbstständige Lebensführung ist durch den Umzug wieder möglich oder die häusliche Pflege vereinfacht. Dazu zählt auch die Entlastung der Pflegepersonen.
  • Ein Umbau der alten Wohnung ist nicht möglich oder bringt nicht den Nutzen.
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Lassen sie sich gerne von uns beraten, inwiefern

ein kostenloser umzug für Sie realisierbar ist.

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